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Teil- oder Vollkaskoversicherung ...?

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Die Teil- sowie die Vollkaskoversicherung sind reine Schadenversicherungen.

Verzichten Sie nicht auf eine Kaskoversicherung.

Entscheiden Sie sich für eine Teilkasko oder als Neuwagenbesitzer auf jeden Fall für eine Vollkasko. Diese schützt Sie als Fahrzeugbesitzer, Halter und Fahrer vor dem entstandenen Schaden - egal wie er verursacht wurde.

Dabei sind versichert: Beschädigung, Zerstörung und Verlust des Fahrzeuges und der an ihm befestigten Teile und ausgewiesene Zubehörteile.

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nach obenDie Voll- und Teilkasko leistet in folgenden Schadensfällen ...

Entscheiden Sie sich für eine Teilkaskoversicherung, reicht Ihnen als Versicherungsnehmer der Versicherungsschutz, der nur Gefahren - ohne Unfallrisiko und Vandalismusschäden - absichert:
  • Unwetter durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmungen
  • Brand, Explosion oder Kabelkurzschluss
  • Glasbruch
  • Zusammenstoß mit Haarwild
  • Diebstahl (auch von Fahrzeugteilen, z.B. Radio)
  • Schäden durch Marderbisse an Kabeln, Schläuchen und Leitungen
Mit einer Vollkaskoversicherung decken Sie folgende wichtige Risiken zusätzlich ab:
  • Unfälle, die selbst verschuldet sind
  • Unfälle, bei denen kein Unfallverursacher festgestellt werden konnte
  • Schäden durch Vandalismus; durch mut- und böswillige Beschädigung oder Zerstörung des versicherten PKW durch Fremde

Der Versicherungsschutz besteht europaweit.

Tipp: Wenn Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben, so lassen Sie sich diese auf der Doppelkarte (Zulassung) bestätigen. Das vermeidet im Schadensfall Streit.
 

nach obenWelche Extraleistungen können versichert werden ...

Von den Versicherungsgesellschaften werden inzwischen Schutzpakete angeboten. Dadurch können Sie als Kunde bestimmte Risiken ausschließen oder zusätzliche Leistungen mitversichern.

Informieren Sie sich unbedingt, welche Leistungen in Ihrem Vertrag angeboten werden oder welche Risiken Sie zusätzlich absichern können.
 

nach obenKönnen Sie mit Beitragsnachlässen rechnen?

Die meisten Nachlässe bekommt man auf Rabatte. Beachten Sie auf jeden Fall: Wenn Sie Rabatte nutzen, müssen die Bedingungen durch Sie erfüllt werden.

Die wichtigsten Rabatte die Versicherungsgesellschaften bieten, sind:
  • der Wenigfahrerrabatt - wenn Sie eine vertraglich festgelegte Kilometerlaufleistung im Jahr nicht überschreiten.
  • Garagenrabatt - wenn Sie einen abschließbare Garage besitzen oder wenn ein Carport oder Wohneigentum vorhanden ist.
  • Fahrerrabatt wird gewährt, wenn nur Sie bzw. Ihr Lebenspartner mit dem versicherten PKW fahren.
  • Weitere Rabatte werden für bestimmte Berufsgruppen (Landwirtschaft, Beamte ...), auf das Fahrzeugalter, Alter der Fahrer, Erstbesitz und vieles mehr, angeboten.

Sparen Sie Beiträge mit einer vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung im Schadensfall.

  • Je höher die Selbstbeteiligung ausfällt, um so geringer sind die Versicherungsprämien.
    Die Kasko wird z.B. mit 150 Euro, 325 Euro, 500 Euro angeboten.
    Es gilt in jedem Falle: Der vereinbarte Versicherungsschutz bleibt bestehen.

 

nach obenHausrat oder Kasko?

Ab in den Urlaub - voll bepackt mit Dachbox, Gepäckstücken, Fotoapperat...

Doch welche Versicherung haftet eigentlich bei Diebstahl?

  • Wenn aus einem verschlossenen Fahrzeug z.B. das Gepäck, Fotoapparat oder Ihr Handy gestohlen wird, ist das in der Regel kein Fall für die Kaskoversicherung.
  • Diesen Schaden übernimmt die Hausratversicherung bis zur vertraglich festgelegten Summe bei Einbruchdiebstahl - natürlich auch auf Reisen.
  • Skiausrüstungen sind zwar ebenfalls über die Hausrat versichert - aber meist nicht der Diebstahl vom Skiträger oder das Abstellen der Ski vor der "Hütte".
    Tipp: Bei hochwertiger Wintersportausrüstung schließen Sie besser eine Spezialversicherung dafür ab. Diese kommt auch bei Skibruch auf.
Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich zu den Kfz-Versicherungen.
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